Allgemeine Nutzungsbedingungen des Wissens- und Lernprogramms AMBOSS

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1. Vertragsgegenstand

1.1. Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten zwischen

AMBOSS GmbH
Torstraße 19
10119 Berlin,

vertreten durch ihre Geschäftsführer Benedikt Hochkirchen, Dr. med. Madjid Salimi, Dr. med. Nawid Salimi, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 209607 (nachfolgend: “AMBOSS”) und dem jeweiligen Nutzungsberechtigten, der auf dem Internet-Portal www.amboss.com/de, einschließlich sämtlicher Unterseiten, Informationen und Dienste in Anspruch nimmt, soweit die Nutzung selbiger eine Registrierung voraussetzt (nachfolgend: „Nutzungsberechtigte“).

Falls spezielle Bedingungen für einzelne Nutzungen der über www.amboss.com/de angebotenen Dienste von den nachfolgenden Nutzungsbedingungen abweichen, wird an entsprechender Stelle innerhalb der Webseite darauf hingewiesen. Im jeweiligen Einzelfall gelten dann ergänzend die besonderen Nutzungsbedingungen.

1.2. AMBOSS ist Rechteinhaber, Anbieter und Betreiber des von ihr entwickelten Online-Wissens- und Lernprogramms „AMBOSS“ (nachfolgend: „AMBOSS Programm“), welches AMBOSS  über www.amboss.com/de Nutzungsberechtigten mittels eines monatlich verfügbaren Zugangs zur Verfügung stellt.  Das AMBOSS Programm umfasst ein netzwerkbasiertes Lernkonzept insbesondere für Studierende der Humanmedizin, Ärzte und andere im Gesundheitswesen Tätige, inklusive – im Fall der deutschen Version unter www.amboss.com/de – der Vorbereitung auf den Ersten und Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Über einen Zugang zum AMBOSS Programm können die Original-Prüfungsaufgaben des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) früherer Examina eingesehen und mit Hilfe einer vernetzten Datenbank von Lehrinhalten medizinisches Wissen erlernt werden. Das AMBOSS Programm enthält die Prüfungsaufgaben und Lösungen samt spezifischer Kommentierung und verknüpften Kapitel aller bisher erfolgten Ersten Ärztlichen Prüfungen seit Herbst 2010 und aller Zweiten Ärztlichen Prüfungen seit Herbst 2006. Die Ergänzung von Prüfungsaufgaben von nachfolgenden Examina, die während der Vertragslaufzeit veröffentlicht und in das AMBOSS Programm integriert werden, sind während der Laufzeit des Nutzungsvertrages nach Maßgabe jenes Nutzungsvertrages und dieser Nutzungsbedingungen unentgeltlich mit enthalten. Eliminierte, gemäß § 14 Absatz 4 ÄAppO als “nicht gestellt geltende Prüfungsaufgaben”, sind nicht Gegenstand des AMBOSS Programms.

1.3. Sämtliche im AMBOSS Programm zur Verfügung gestellte Informationen beziehen sich auf den medizinischen Standard in Deutschland, d.h. angegebene Standards zu z.B. diagnostischen und/oder therapeutischen Vorgehensweisen können in anderen Ländern abweichen. In gleicher Weise beziehen sich sämtliche im AMBOSS Programm zur Verfügung gestellten Informationen in Bezug auf die Anwendung bestimmter Handelspräparate auf den Zulassungsstatus des jeweiligen Medikaments in Deutschland. In anderen Ländern kann der jeweilige Zulassungsstatus abweichen.

1.4. Die professionelle Redaktion von Amboss besteht aus einer Vielzahl von Medizinern mit unterschiedlichen Erfahrungsniveaus und aus unterschiedlichen medizinischen Fachbereichen. Mit hoher Frequenz werden von dieser Redaktion in einem strukturierten, gemeinschaftlichen Prozess neue und/oder aktualisierte Inhalte dem AMBOSS Programm zugeführt und somit den Nutzungsberechtigten zur Verfügung gestellt. Alle Inhalte durchlaufen bei ihrer Erstellung ein mehrstufiges, internes Peer Review Verfahren, das alle Veröffentlichungen auf wissenschaftliche Aktualität, Konsistenz und Verständlichkeit hin prüft. Obwohl dabei mit Genauigkeit und größtmöglicher Sorgfalt gearbeitet wird, kann das AMBOSS Programm– allein schon aufgrund der Fülle neuer medizinischer Informationen – keine flächendeckende, tagesaktuelle Darstellung aller medizinischen Informationen beinhalten.

1.5. Die im AMBOSS Programm enthaltenen Informationen stellen keine verbindlichen Diagnose-, Behandlungs- und Therapievorschläge dar. Diagnose-, Behandlungs- und Therapieentscheidungen sowie sonstige Entscheidungen in der Patientenbetreuung, die aus der Nutzung des AMBOSS Programms abgeleitet werden, werden in ausschließlicher Verantwortung des jeweiligen Nutzers getroffen. Die Nutzung des AMBOSS Programms entbindet den Nutzer nicht von seiner Pflicht, Entscheidungen anhand des aktuellen Standes von Wissenschaft und Forschung eigenverantwortlich zu treffen. Die im AMBOSS Programm enthaltenen Informationen sind insofern in Bezug auf den jeweils konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Patientenmerkmale zu überprüfen.

1.6. Sofern Nutzer sich innerhalb des AMBOSS Programms eine Übersetzung der Inhalte in einer anderen Sprache als der deutschsprachigen Fassung anzeigen lassen, lassen sie sich eine automatisierte Übersetzung unter Verwendung der API von DeepL anzeigen. Der übersetzte Inhalt ist nicht Teil des AMBOSS Programms. AMBOSS selbst nimmt die Übersetzung nicht vor und kann den übersetzten Inhalt nicht prüfen. Insbesondere erfolgt keine medizinische Kontrolle durch AMBOSS. Der maschinell übersetzte Inhalt erfüllt nicht die Sorgfalts- und Qualitätsstandards von AMBOSS. Übersetzungsfehler können ausdrücklich nicht ausgeschlossen werden. Der maschinell übersetzte Inhalt ersetzt keine Übersetzung einer sprachkundigen Fachperson, die empfohlen wird.

1.7. Für die Nutzung des AMBOSS Programms gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen („AMBOSS Nutzungsbedingungen“). Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung von AMBOSS vor.

2. Vertragsschluss/Registrierung

2.1. Zum einen schließt AMBOSS Verträge über die Nutzung des AMBOSS Programms mit Hochschulen, Kliniken oder auch anderen Stellen und Unternehmen im Gesundheitswesen (nachfolgend: „Institutionelle Vertragspartner“), die ihren Studierenden und Lehrenden der Humanmedizin, bzw. ihren Ärzten und anderem klinischen Personal (nachfolgend: „Nutzungsberechtigte“) einen Zugang zum AMBOSS Programm ermöglichen möchten (nachfolgend: „Institutioneller Lizenzvertrag“). Aus derartigen Institutionellen Lizenzverträgen ergeben sich unter anderem die Nutzungsberechtigten und das als Lizenzgebühr zu entrichtende monatliche Entgelt. Ein eigenes Vertragsverhältnis zwischen AMBOSS und dem Nutzungsberechtigten wird dadurch zunächst nicht begründet. Die Nutzungsberechtigung ist in diesem Fall an die persönliche Eigenschaft geknüpft, dass der Nutzungsberechtigte beim Institutionellen Vertragspartner eingeschriebener Student, angestelltes Lehrpersonal oder sonstiges angestelltes Personal ist.

2.2. Zum anderen schließt AMBOSS entgeltliche Verträge über die Nutzung des AMBOSS Programms mit Einzelpersonen („Einzel-Lizenzvertrag“). In diesem Fall sind die Einzelpersonen Nutzungsberechtigte und zugleich Vertragspartner im Sinne dieser Nutzungsbedingungen.

2.3. Der Zugang zu einer Vielzahl der im AMBOSS Programm zur Verfügung gestellten Dienste setzt eine Registrierung des Nutzungsberechtigten voraus. Die Registrierung als Solche ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines persönlichen Nutzungsberechtigtenkontos. Im Rahmen der Registrierung sind alle Pflichtfelder vollständig vom Nutzungsberechtigten auszufüllen. Zudem hat der Nutzungsberechtigte die Möglichkeit, seine Einstellungen für die Nutzung des AMBOSS Programms anzupassen. Durch Bestätigen des Registrieren-Buttons bestätigt der Nutzungsberechtigte die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben und die Geltung der AMBOSS Nutzungsbedingungen, die eingesehen und archiviert werden können. Durch den Abschluss des Registrierungsvorganges gibt der Nutzungsberechtigte ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung des AMBOSS Programms auf Grundlage der AMBOSS Nutzungsbedingungen ab. AMBOSS nimmt dieses Angebot durch Freischaltung des Nutzungsberechtigtenkontos an. Durch diese Annahme entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzungsberechtigten und AMBOSS („Nutzungsvertrag“).

2.4. Die angegebene E-Mail-Adresse des Nutzungsberechtigten wird bei oder nach der Registrierung ggfs. verifiziert. Der Nutzungsberechtigte sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Ferner ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, seine angegebenen Daten stets aktuell zu halten.

2.5. Zur Registrierung ist die Wahl eines Passwortes erforderlich. Die Geheimhaltung des Passwortes sowie sämtliche Aktivitäten, die unter seinem Account getätigt werden, liegen allein in der Verantwortung des Nutzungsberechtigten. Die Weitergabe des Passwortes ist unzulässig.

2.6. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. AMBOSS behält sich ausdrücklich vor, Registrierungsanfragen abzulehnen, indem AMBOSS das entsprechende Nutzungsberechtigtenkonto nicht frei schaltet. Daneben ist AMBOSS jederzeit berechtigt, die Zugangsberechtigung durch Sperrung der Zugangsdaten zu widerrufen. Eine Pflicht, den Nutzungsberechtigten über die Gründe der Ablehnung bzw. dem Widerruf der Zugangsberechtigung zu informieren, besteht nicht.

2.7. Der Nutzungsberechtigte kann jederzeit schriftlich, z.B. über die entsprechende Funktion innerhalb des AMBOSS Programms die Löschung seiner Registrierung verlangen. AMBOSS wird in diesem Fall alle Nutzungsberechtigtendaten und alle sonstigen gespeicherten personenbezogenen Daten des Nutzungsberechtigten löschen, sobald diese nicht mehr benötigt werden.

2.8. AMBOSS übernimmt keine Gewähr dafür, dass sich das AMBOSS Programm über die vom Nutzungsberechtigten verwendeten öffentlichen Übertragungsleitungen und auf den eigenen Datenkommunikationsgeräten des Nutzungsberechtigten nutzen lässt.

3. Entgelt für die Nutzung

Schließt der Nutzungsberechtigte den Nutzungsvertrag auf Grundlage eines Institutionellen Lizenzvertrages, der ihn zur Nutzung berechtigt, ist dieser Nutzungsvertrag kostenfrei. Schließt der Nutzungsberechtigte den Nutzungsvertrag als entgeltlichen Einzel-Lizenzvertrag, der kostenpflichtige Teile des AMBOSS Programms umfasst, gilt das in diesem Einzel-Lizenzvertrag vereinbarte monatliche Entgelt. Schließt der Nutzungsberechtigte den Nutzungsvertrag weder aufgrund eines Institutionellen Lizenzvertrages, der ihn zur Nutzung berechtigt, noch als Einzel-Lizenzvertrag, bezieht sich der Nutzungsvertrag nur auf kostenfreie Dienste des AMBOSS Programms und ist damit kostenfrei.

4. Besondere Regelungen für Einzel-Lizenzverträge

Vertragsschluss

4.1. Der Vertragspartner wird vor Abschluss eines Einzel-Lizenzvertrags über den Inhalt der kostenpflichtigen Leistung, die Preise und die Zahlungsmodalitäten informiert. Vor Abschluss des Bestellvorgangs wird AMBOSS die vom Vertragspartner gemachten Eingaben in einem Bestätigungsfenster anzeigen und ihm die Möglichkeit geben, seine Eingaben zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

4.2. Mit Bestätigen des entsprechend gekennzeichneten Buttons erklärt der Vertragspartner, einen Vertrag über die von ihm gewählten kostenpflichtigen Leistungen abschließen zu wollen. Die Bestätigung des vorgenannten Buttons stellt lediglich ein Angebot des Vertragspartners auf Abschluss eines Vertrages dar. Dieses ist für die Dauer von 7 Werktagen verbindlich. AMBOSS behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Vertragsofferte des Vertragspartners innerhalb dieser Frist anzunehmen oder abzulehnen. Ein Anspruch auf Abschluss des Vertrages besteht nicht. AMBOSS bestätigt dem Vertragspartner den Zugang seines Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege (Bestellbestätigung).

4.3. Die Annahme des Angebotes durch AMBOSS und damit der Vertragsabschluss erfolgen mit E-Mail-Bestätigung durch AMBOSS an den Vertragspartner. AMBOSS speichert den Vertragstext und sendet dem Vertragspartner die Bestelldaten und die AMBOSS Nutzungsbedingungen mit einer Bestätigungs-E-Mail zu. Der Vertragspartner kann die Vertragsdaten (Bestelldaten und Allgemeine Nutzungsbedingungen) jederzeit in seinem persönlichen Bereich innerhalb seines Nutzungsberechtigtenkontos einsehen. Für den Vertragsschluss mit AMBOSS stehen die folgenden Sprachen zur Verfügung: English und Deutsch.

Funktionsumfang, Nutzungsgebühr und Zahlungsmodalitäten

4.4. Der von AMBOSS monatlich zur Verfügung gestellte Funktionsumfang richtet sich jeweils nach dem vom Vertragspartner gewählten Angebot und dem entsprechenden Angebotsmodell. Einzelheiten ergeben sich aus dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um das monatliche Entgelt inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen bei Druckfehlern und Irrtum sind AMBOSS vorbehalten.

4.5. Die Bereitstellung des monatlichen Zugangs zum AMBOSS Programm erfolgt zu den dem gewählten Nutzungsmodell entsprechenden Nutzungsgebühren. Das vom Vertragspartner zu zahlende monatliche Entgelt ist im Voraus, spätestens drei Werktage nach Beginn des neuen monatlichen Abrechnungszeitraums zu entrichten. Aus Vereinfachungsgründen steht es dem Vertragspartner frei, das Entgelt für den gesamten Leistungszeitraum bzw. zukünftige Teilleistungszeiträume (abhängig vom jeweiligen Einzel-Lizenzvertrag) bereits im Voraus zu entrichten. Die Nutzungsgebühren für einen monatlichen Abrechnungszeitraum werden unabhängig davon fällig, ob und wie der Vertragspartner das Angebot nutzt. Der Zugang zum AMBOSS Programm wird unter Vorbehalt bis zum Zahlungseingang freigeschaltet. Ein Zahlungsverzug des Vertragspartners berechtigt AMBOSS, den betreffenden Vertragspartner von der Nutzung auszuschließen, bis fällige Forderungen beglichen sind, oder nach wiederholter Aufforderung zur Zahlung den Nutzungsvertrag zum Ende des aktuellen monatlichen Abrechnungszeitraums zu kündigen.

4.6. Mit der Angabe der für das gewählte Bezahlverfahren erforderlichen Informationen erteilt der Vertragspartner eine Ermächtigung für den Einzug des entsprechenden Betrages. Entscheidet sich der Nutzungsberechtigte für das SEPA-Lastschriftverfahren, dann erteilt er im Rahmen des Bezahlprozesses ein SEPA-Basis-Mandat. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 1 Tag nach Rechnungsdatum (Bestelldatum). Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Vertragspartner sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Ein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels besteht nicht.

4.7. Der Vertragspartner hat gegebenenfalls jene Kosten, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von ihm falsch übermittelter Daten entstehen, zzgl. einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,00 EUR zu tragen.

4.8. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch AMBOSS anerkannt wurden. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.

4.9. AMBOSS ist verantwortlich für den Zahlungsverkehr über die Webseite und führt die Transaktionen ausschließlich über SSL-gesicherte Verbindungen durch.

Änderungen der Nutzungsgebühr

4.10. AMBOSS kann die Nutzungsgebühr für Einzel-Lizenzverträge nach billigen Ermessen (§ 315 BGB) im Verhältnis zu allgemeinen Steigerungen oder Senkungen von externen Kosten, die AMBOSS für die Erbringung seiner Dienste am Standort des Vertragspartners entstehen, erhöhen oder senken. Diese allgemeinen Kostensteigerungen oder -senkungen können auf gesetzlichen oder behördlichen Änderungen, der Anwendung von hoheitlich auferlegten Gebühren, Steuern, Abgaben oder Beiträgen, Inflation oder Deflation, Technologie- und Softwarekosten für die Dienste oder branchenweiten Veränderungen beruhen. Im Fall einer Änderung der Höhe der Nutzungsgebühr, wird AMBOSS den Vertragspartner per E-Mail oder in einer anderen Mitteilung in Textform mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten der Gebührenänderung informieren. In der Ankündigung ist (1.) anzugeben, welche Kostenfaktoren sich erhöht oder gesenkt haben und wie sich dies auf die Erhöhung oder Senkung des Gesamtpreises auswirkt, (2.) der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gebührenänderung, und (3.) der Vertragspartner auf sein außerordentliches Kündigungsrecht nach Ziffer 4.11. hinzuweisen. Wenn der Vertragspartner die Änderung nicht ablehnt, bevor sie für ihn wirksam wird, indem der Vertragspartner seinen Einzel-Lizenzvertrag kündigt, geht AMBOSS davon aus, dass der Vertragspartner mit der Änderung einverstanden ist, und die Änderung der Nutzungsgebühr wird für den Vertragspartner zu dem in der Mitteilung an den Vertragspartner angegebenen Datum wirksam, wobei die Änderung der Nutzungsgebühr aber erst mit Fälligkeit der nächsten Nutzungsgebühr auf den Vertragspartner angewendet wird.

4.11. Der Vertragspartner kann den Einzel-Lizenzvertrag binnen einer Frist von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung der Nutzungsgebühr außerordentlich kündigen. Bis zum Ablauf der Frist bleibt die Nutzungsgebühr dann unverändert.

4.12. Sinken die in Ziffer 4.10. Satz 1 und 2 genannten Kosten insgesamt, kann der Vertragspartner entsprechend den Anforderungen von Ziffer 4.10. eine Senkung der Nutzungsgebühr verlangen. In diesem Fall kann AMBOSS entsprechend Ziffer 4.11. außerordentlich kündigen.

Vertragslaufzeit und Kündigung

4.13. Die Laufzeit des Einzel-Lizenzvertrags richtet sich nach dem gewählten Nutzungsmodell. Die Laufzeit des Einzel-Lizenzvertrags beginnt mit der Freischaltung des Nutzungsberechtigtenkontos und endet nach Ablauf der im Nutzungsmodell vorgesehenen Zeitspanne, sofern der Einzel-Lizenzvertrag nicht verlängert wird. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit endet die Berechtigung, den jeweiligen kostenpflichtigen Dienst zu nutzen. Das persönliche Nutzungsberechtigtenkonto bleibt in diesem Fall bestehen und steht dem Vertragspartner unentgeltlich für die Nutzung von kostenfreien Diensten des AMBOSS Programms zur Verfügung.

4.14. Vertragspartner können ihren Einzel-Lizenzvertrag jederzeit mit Wirkung zum nächstmöglichen Kündigungstermin über ihr Nutzungsberechtigtenkonto oder den AMBOSS Kundendienst kündigen. Der nächstmögliche Kündigungstermin ergibt sich aus dem jeweiligen Nutzungsmodell. Eventuell geleistete Entgelte werden nicht zurückerstattet, auch wenn der Vertragspartner das AMBOSS Programm nicht genutzt hat.

4.15. Sofern der Vertragspartner AMBOSS vor Ablauf der im Nutzungsmodell vorgesehenen Zeitspanne nicht mitteilt, dass er keine Vertragsverlängerung wünscht, ist dem Vertragspartner bewusst, dass sein Einzel-Lizenzvertrag automatisch weiterläuft, und er ermächtigt AMBOSS die jeweils gültige Nutzungsgebühr mittels der vom Vertragspartner hinterlegten Zahlungsmethode einzuziehen.

4.16. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspartei vorsätzlich gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und dadurch Interessen und Rechtsgüter des anderen Teils erheblich verletzt. Seitens der AMBOSS GmbH liegt ein Grund zur außerordentlichen Kündigung insbesondere dann vor, wenn (1) der Vertragspartner mit einer fälligen Zahlung nach Erhalt einer Zahlungserinnerung oder Mahnung länger als 10 Werktage in Verzug gerät, (2) AMBOSS den Betrieb dauerhaft einstellt oder (3) der Vertragsgegenstand oder AMBOSS wegen der Durchführung dieses Vertrages außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen unterliegen sollte. Die außerordentliche Kündigung ist fristlos möglich. Die Kündigung kann nur in schriftlicher Textform, etwa per E-Mail oder Brief, erfolgen. Im Falle der außerordentlichen Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Nutzungsentgelte.

4.17. Gesetzliche Rücktritts- oder Widerrufsrechte bleiben von den vorstehend geregelten Kündigungsrechten unberührt.

5. Unentgeltliche Nutzung im Rahmen von Test- oder Sonderaktionen

In Fällen, in denen die Nutzung kostenpflichtiger Dienste des AMBOSS Programms ausnahmsweise unentgeltlich erfolgt (z.B. im Rahmen von Test- oder Sonderaktionen), steht unter Umständen nur ein begrenzter Funktionsumfang zur Verfügung. Ein Anspruch auf dauerhafte Nutzung wird in diesen Fällen nicht begründet. AMBOSS behält sich in diesen Fällen zudem das Recht vor, den Funktionsumfang jederzeit zu beschränken. Zudem sind beide Vertragsparteien dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen zu beenden. Nach Ablauf der kostenlosen Nutzungszeit bleibt der Nutzungsvertrag mit AMBOSS bestehen und entspricht ab diesem Zeitpunkt einem Nutzungsvertrag über die Nutzung von kostenfreien Diensten des AMBOSS Programms.

6. Zusatzfunktion Insights-Dashboard bei Campus-Lizenzen

Um eine optimale Lernerfahrung sowie die Bewertung und Begleitung von Lern- und Prüfungsleistungen von studierenden Nutzungsberechtigten zu ermöglichen, bietet AMBOSS Institutionellen Vertragspartnern nach individueller Vereinbarung die Funktion, dass Lernleistungen von Studierenden über ein sog. Insights-Dashboard von Lehrenden/Hochschul-Mitarbeitenden einsehbar sind. Hierdurch können Studierende von ihren Lehrenden bei ihren Lernleistungen über das AMBOSS Programm individuell unterstützt werden oder Hochschul-Mitarbeitende und/oder Lehrende sich ein Gesamtbild zur Lernleistung der Studierenden verschaffen. Bei Buchung der Funktion durch eine Hochschule stellt AMBOSS den Lehrenden der jeweiligen Hochschule Nutzungsdaten ihrer teilnehmenden Studierenden über das Insights-Dashboard zur Verfügung. Die bereitgestellten Daten dürfen nur zu den vorstehend genannten Zwecken von den Lehrenden genutzt werden. Der Nutzungsberechtigte wird über die Aktivierung dieser Zusatzfunktion vorab informiert. Näheres hierzu ist den Datenschutzhinweisen unter www.amboss.com/de/datenschutz zu entnehmen.

7. AMBOSS-Netzwerk

7.1. AMBOSS stellt Nutzungsberechtigten die Möglichkeit zur Verfügung, sich mit ihrem eigenen Nutzerprofil und ihren Aktivitäten im AMBOSS-Netzwerk zu präsentieren und mit anderen Nutzungsberechtigten in Kontakt zu treten und zu interagieren. Dabei besteht die Möglichkeit, verschiedene Informationen (z.B. Name, Institution, Abteilung, Fachrichtung etc.) für andere Nutzungsberechtigte abruf- und auffindbar zu machen und sich mit anderen Nutzungsberechtigten zu vernetzen. Der Nutzungsberechtigte kann diesen Dienst in seinem Nutzungsberechtigtenkonto aktivieren bzw. deaktivieren, indem er durch entsprechende Einstellung alle oder einzelne Daten und Informationen für alle oder ggfs. nur bestimmte Nutzungsberechtigte abruf- und auffindbar macht.

7.2. Möchte sich der Nutzungsberechtigte mit einem anderen Nutzungsberechtigten auf AMBOSS vernetzen, kann er auf AMBOSS eine Kontaktanfrage stellen, die dem angefragten Nutzungsberechtigten in seinem Nutzungsberechtigtenkonto und/oder per E-Mail durch AMBOSS zugestellt wird. Der angefragte Nutzungsberechtigte hat die Möglichkeit die Anfrage anzunehmen oder sie abzulehnen.

7.3. Mit Registrierung bzw. Aktivierung der AMBOSS-Netzwerk-Funktion erklärt sich der Nutzungsberechtigte einverstanden, dass AMBOSS ihn a) per Nachricht in seinem Nutzungsberechtigtenkonto und/oder b) per E-Mail über Kontaktanfragen von anderen Nutzungsberechtigten informiert und ihm Nachrichten von angenommenen Kontakten weiterleitet.

8. Widerrufsrecht

8.1. Ist der Vertragspartner Verbraucher gemäß § 13 BGB, hat der Vertragspartner das Recht, den Nutzungsvertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

8.2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Vertragspartner AMBOSS (Torstraße 19, 10119 Berlin, Telefonnummer: +49 30 57702210, E-Mail: hallo@amboss.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Vertragspartner kann dafür dieses Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Vertragspartner kann das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.amboss.com elektronisch ausfüllen und übermitteln. Macht er von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird AMBOSS ihm unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Vertragspartner die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

8.3. Wenn der Vertragspartner den Nutzungsvertrag widerruft, hat AMBOSS ihm alle Zahlungen, die AMBOSS von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Vertragspartner eine andere Art der Lieferung als die von AMBOSS angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf dieses Vertrags bei AMBOSS eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet AMBOSS dasselbe Zahlungsmittel, das der Vertragspartner bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Vertragspartner wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Vertragspartner verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er AMBOSS einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er AMBOSS von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

9. Nutzungsrechte

9.1. AMBOSS überträgt dem Nutzungsberechtigten während der Laufzeit des Nutzungsvertrages ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Inhalten des AMBOSS Programms, wobei sich das Nutzungsrecht nur auf solche Inhalte des AMBOSS Programms bezieht, zu denen der Nutzungsberechtigte aufgrund des jeweiligen Institutionellen Lizenzvertrages oder Einzel-Lizenzvertrages, der ihn zur Nutzung berechtigt, Zugang hat. Wird der Nutzungsberechtigte weder durch einen Institutionellen Lizenzvertrag noch einen Einzel-Lizenzvertrag zur Nutzung berechtigt, bezieht sich das Nutzungsrecht nur auf kostenfreie Teile des AMBOSS Programms. Eine Unterlizenzierung ist nicht gestattet.

9.2. Die Nutzung umfasst das Laden, Speichern, Anzeigen und Sichtbarmachen des AMBOSS Programms über die AMBOSS Desktop-Version sowie die AMBOSS Apps (verfügbar für Android und iOS).

9.3. Jede über die vorgenannte Nutzung hinausgehende Verwertung zur eigenen Nutzung oder zur Nutzung durch Dritte, insbesondere Verleih, Vermietung, Veräußerung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Sendung und Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software, des AMBOSS Programms, der Inhalte, der Freischaltcodes und der Zugänge ist ausgeschlossen. Der Nutzungsberechtigte ist nicht befugt, das AMBOSS Programm in irgendeiner Form kommerziell zu nutzen, etwa indem das AMBOSS Programm als eigener Service gegenüber Dritten angeboten wird. Urheberrechtshinweise und Markenbezeichnung dürfen weder verändert, noch beseitigt werden.

9.4. Eine Weitergabe von Nutzungszugängen an Personen ist nicht gestattet. Davon ausgenommen ist die in Institutionellen Lizenzverträgen mit AMBOSS vereinbarte Vergabe von Nutzungszugängen durch Institutionelle Vertragspartner im vertragsgemäßen Umfang. Verletzt der Nutzungsberechtigte diese Regelung aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann AMBOSS nach vorheriger Abmahnung des Nutzungsberechtigten den Zugriff des Nutzungsberechtigten zum AMBOSS Programm sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. AMBOSS kann im Fall einer solchen Sperrung auf Wunsch des Institutionellen Vertragspartners einen Alternativzugang bereitstellen.

9.5. AMBOSS behält sich die Nutzung sämtlicher Inhalte des AMBOSS Programms zum Text und Data Mining vor. Damit erklärt AMBOSS einen Nutzungsvorbehalt gemäß § 44b Absatz 3 UrhG / Art. 4 Absatz 3 DSM-RL. Das Abspeichern und Verwenden der Inhalte des AMBOSS Programms für das Text und Data Mining zu kommerziellen Zwecken oder zu Zwecken außerhalb der wissenschaftlichen Forschung ist damit ohne Zustimmung von AMBOSS unrechtmäßig.

10. Urheberrechte

Das AMBOSS Programm (Aufgaben, Lösungen, Kommentare und Kapitel) ist – soweit nicht anders vermerkt – urheberrechtlich geschützt und darf außerhalb der in dem Nutzungsvertrag und dem in diesen Nutzungsbedingungen festgelegten Nutzungsumfang nur mit schriftlicher Genehmigung von AMBOSS genutzt werden. Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, die bestehenden Urheberrechte zu beachten und verpflichtet sich, diese nicht zu verletzen. Der Nutzungsberechtigte darf die Inhalte nur zum eigenen Gebrauch zu Lern- bzw. Fortbildungszwecken abrufen, speichern und nutzen.

11. Pflichten von AMBOSS / Verfügbarkeit

11.1. AMBOSS ist gegenüber Vertragspartnern, mit denen AMBOSS Institutionelle Lizenzverträge oder Einzel-Lizenzverträge abgeschlossen hat, verpflichtet, das AMBOSS Programm monatlich zur Nutzung über das Internet bereitzuhalten und zugänglich zu machen. Das AMBOSS Programm ist so auf einem Server zu speichern, dass es für die Nutzungsberechtigten über das Internet erreichbar ist.

11.2. AMBOSS stellt das AMBOSS Programm mit einer Verfügbarkeit von mindestens 99,1 % bezogen auf das Kalenderjahr zur Verfügung. Dieser Prozentsatz bezieht sich auf den Zeitraum außerhalb geplanter Nichtverfügbarkeiten. Geplante Nichtverfügbarkeiten sind die in Ziffer 11.3 geregelten täglichen Aktualisierungs- und Wartungszeiten, die in Ziffer 11.4 geregelten weiteren Wartungszeiten sowie die in Ziffer 11.5 vom IMPP geforderten Zugangssperren. Derartige Einschränkungen bleiben bei der Feststellung der Verfügbarkeit unberücksichtigt.

11.3. Täglich zwischen 03:00 Uhr und 05:00 Uhr morgens deutscher Zeit können Aktualisierungs- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden. In dieser Zeit steht das AMBOSS Programm eventuell kurzzeitig nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.

11.4. AMBOSS wird weitere, vorhersehbare Wartungsarbeiten mindestens 24 Stunden zuvor durch Hinweis auf der Webseite anzeigen. Rechtzeitig angezeigte Wartungszeiten gelten nicht als Nichtverfügbarkeit nach Ziffer 7.2, sofern sie nicht länger als 60 Minuten dauern.

11.5. AMBOSS ist, durch die im AMBOSS Programm dargestellten und dazu lizenzierten Original-Prüfungsaufgaben des IMPP, verpflichtet, eine generelle Zugangssperre jeweils für den Zeitraum beginnend 30 Minuten vor dem offiziellen Prüfungsbeginn, andauernd bis zum Ablauf von 2 Stunden nach dem offiziellen Prüfungsende des schriftlichen Teils des Ersten und Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, zu gewährleisten. Die genauen Prüfungszeiten sind den Internetseiten des IMPP jeweils einen Monat vor Prüfungstermin zu entnehmen.

12. Gewährleistung, Minderung des Entgelts

12.1. Vertragspartnern, mit denen AMBOSS Institutionelle Lizenzverträge oder Einzel-Lizenzverträge abgeschlossen hat, sind im Falle eines Ausfalls des Systems außerhalb geplanter Nichtverfügbarkeiten oder im Falle von auftretenden Mängeln, die die Nutzungsmöglichkeit des AMBOSS Programms erheblich einschränken, nach folgenden Maßgaben zur Minderung bzw. Rückforderung der monatlichen Vergütung für den Kalendermonat berechtigt, in dem der Ausfall aufgetreten ist:

Bei einem Ausfall von mehr als

a. 6,5 Stunden pro Kalendermonat: Minderung von 5 %

b. 15 Stunden pro Kalendermonat: Minderung von 12,5 %

c. 24 Stunden pro Kalendermonat: Minderung von 25 %

d. 48 Stunden pro Kalendermonat: Minderung von 50 %

e. 72 Stunden pro Kalendermonat: Minderung von 100 %

des monatlichen Entgelts gemäß Nutzungsvertrag. Nutzungsberechtigte, die nicht zugleich Vertragspartner eines entgeltlichen Nutzungsvertrags mit AMBOSS sind, stehen im Fall eines Ausfalls des Systems außerhalb geplanter Nichtverfügbarkeiten oder im Falle von auftretenden Mängeln, die die Nutzungsmöglichkeit des AMBOSS Programms einschränken, keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Minderung zu.

12.2. Mit jedem Monat Laufzeit, in dem es nicht zu einer Minderung kommt, wird die Summe aus 6,5 Stunden minus der tatsächlich aufgetretenen Ausfallzeit als Ausfallzeitgutschrift gutgeschrieben. Treten später Ausfälle auf, werden diese Zeiten zunächst von der gesamten Ausfallzeitgutschrift abgezogen, das heißt, es kommt erst zur vorgenannten prozentualen Minderung, wenn keine ausreichende Ausfallzeitgutschrift für die im Monat aufgetretenen Ausfälle vorhanden ist.

12.3. Die Minderung kann als Rückerstattung angefordert oder mit einer nachfolgenden Nutzungslizenz durch Verrechnung geltend machen.

12.4. Eine Gewährleistung bzw. Minderung nach dieser Ziffer 12 ist für Ausfälle oder Störungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik oder Aussperrung, Pandemien) ausgeschlossen.

12.5. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den Beschränkungen gem. Ziffer 14 der AMBOSS Nutzungsbedingungen.

13. Datenschutz

Datenschutzrechtliche Hinweise mit Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung des AMBOSS Programms finden sich unter www.amboss.com/de/datenschutz.

14. Haftung

14.1. Soweit sich aus den AMBOSS Nutzungsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet AMBOSS bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

14.2. Die Kommentare, Kapitelinhalte und andere mediale Inhalte des AMBOSS Programms sind mit großer Sorgfalt erstellt worden. Auch die Freigabe von neuen Inhalten setzt eine mehrstufige Qualitätskontrolle voraus. AMBOSS übernimmt jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen, dies betrifft etwa Angaben über Verfahrensweisen (insb. diagnostische und therapeutische Algorithmen), Anwendungen, Applikationsformen und Dosierungen. Das gleiche gilt für die Frage, ob im Rahmen von Therapiehinweisen angegebene Handelspräparate nach ihrem Zulassungsstatus in der jeweiligen Indikation eingesetzt werden dürfen.

14.3. Im Fall der Verlinkung oder Einbettung fremder Inhalte von Dritten innerhalb des AMBOSS Programms übernimmt AMBOSS für diese fremden Inhalte und deren Verfügbarkeit keine Haftung. Für den Inhalt sowie die Verfügbarkeit fremder Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

14.4. Auf Schadensersatz haftet AMBOSS – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AMBOSS, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von AMBOSS jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

14.5. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden AMBOSS nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

15. Rechtswahl und Gerichtsstand

15.1. Der Nutzungsvertrag zwischen AMBOSS und dem Nutzungsberechtigten unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

15.2. Ist der Vertragspartner Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler, Gerichtsstand für alle sich aus dem Nutzungsvertrag einschließlich dieser Nutzungsbedingungen, unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Berlin.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Änderungen der AMBOSS Nutzungsbedingungen oder Erklärungen auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform.

16.2. Änderungen der AMBOSS Nutzungsbedingungen werden mit einer angemessenen Frist vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens angeboten. Die Zustimmung des Vertragspartners bzw. des Nutzungsberechtigten gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird der Vertragspartner bzw. der Nutzungsberechtigte in dem Angebot besonders hingewiesen.

16.3. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Teil B: Besondere Regelungen für Nutzungsberechtigte der kostenpflichtigen Angebote

15. Vertragsgegenstand

Die AMBOSS GmbH stellt verschiedene kostenpflichtige Dienste zur Verfügung. Der von der AMBOSS GmbH zur Verfügung gestellte Funktionsumfang richtet sich jeweils nach dem vom Nutzungsberechtigte gewählten Angebot und dem entsprechenden Modell. Einzelheiten ergeben sich aus dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis unter der Rubrik „Shop“.

16. Registrierung/Vertragsschluss

16.1. Voraussetzung für die Nutzung kostenpflichtiger Dienste und den dafür notwendigen Erwerb der entsprechenden Nutzungsrechte ist eine Registrierung des Vertragspartners auf AMBOSS entsprechend den Regelungen unter Ziffer 3 dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

16.2. Der Vertragspartner wird vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertragsverhältnisses über den Inhalt der kostenpflichtigen Leistung, die Preise und die Zahlungsmodalitäten informiert. Vor Abschluss des Bestellvorgangs wird die AMBOSS GmbH die vom Vertragspartner gemachten Eingaben in einem Bestätigungsfenster anzeigen und ihm die Möglichkeit geben, seine Eingaben zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

16.3. Mit Bestätigen des entsprechend gekennzeichneten Buttons erklärt der Vertragspartner, einen Vertrag über die von ihm gewählten kostenpflichtigen Leistungen abschließen zu wollen. Die Bestätigung des vorgenannten Buttons stellt lediglich ein Angebot des Vertragspartners auf Abschluss eines Vertrages dar. Dieses ist für die Dauer von 7 Werktagen verbindlich. Die AMBOSS GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Vertragsofferte des Vertragspartners innerhalb dieser Frist anzunehmen oder abzulehnen. Ein Anspruch auf Abschluss des Vertrages besteht nicht. Die AMBOSS GmbH bestätigt dem Vertragspartner den Zugang seines Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege (Bestellbestätigung).

16.4. Die Annahme des Angebotes durch die AMBOSS GmbH und damit der Vertragsabschluss erfolgen mit E-Mail-Bestätigung der AMBOSS GmbH an den Vertragspartner. Die AMBOSS GmbH speichert den Vertragstext und sendet dem Vertragspartner die Bestelldaten und diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen mit einer Bestätigungs-E-Mail zu. Der Vertragspartner kann die Vertragsdaten (Bestelldaten und Allgemeine Nutzungsbedingungen) jederzeit in seinem persönlichen Bereich innerhalb seines Mitgliedkontos einsehen. Für den Vertragsschluss mit der AMBOSS GmbH stehen die folgenden Sprachen zur Verfügung: English und Deutsch.

16.5. Die AMBOSS GmbH behält sich vor, die Nutzungskosten zu ändern und im Rahmen von Sonderaktionen neue Nutzungsmodelle einzuführen. Die Nutzungskosten registrierter Vertragspartner ändern sich dadurch innerhalb der vertraglich vereinbarten Nutzungsdauer nicht.

17. Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung für die Erbringung von Dienstleistungen (gilt nur für Verbraucher gemäß § 13 BGB)

Widerrufsrecht

Der Vertragspartner hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Vertragspartner die AMBOSS GmbH (Torstraße 19, 10119 Berlin, Telefonnummer: +49 30 57702210, E-Mail: hallo@amboss.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Vertragspartner kann dafür dieses Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

„Der Nutzungsberechtigte kann das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite amboss.com elektronisch ausfüllen und übermitteln. Macht er von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir ihm unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.“] Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Vertragspartner die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Vertragspartner diesen Vertrag widerruft, hat die AMBOSS GmbH ihm alle Zahlungen, die sie von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Vertragspartner eine andere Art der Lieferung als die von der AMBOSS GmbH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf dieses Vertrags bei der AMBOSS GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die AMBOSS GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das der Vertragspartner bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Vertragspartner wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Nutzungsberechtigte verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er der AMBOSS GmbH einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

18. Kosten und Zahlungsbedingungen

18.1. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen bei Druckfehlern und Irrtum sind der AMBOSS GmbH vorbehalten.

18.2. Die Nutzungsgebühren bzw. der Kaufpreis werden unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Der Zugang zu AMBOSS wird unter Vorbehalt bis zum Zahlungseingang freigeschaltet. Ein Zahlungsverzug des Vertragspartners berechtigt die AMBOSS GmbH, den betreffenden Vertragspartner auszuschließen, bis fällige Forderungen beglichen sind.

18.3. Mit einer Anmeldung für die Nutzung eines entgeltlichen Dienstes und der Angabe der für das gewählte Bezahlverfahren erforderlichen Informationen erteilt der Vertragspartner eine Ermächtigung für den Einzug des entsprechenden Betrages. Entscheidet sich der Nutzungsberechtigte für das SEPA-Lastschriftverfahren, dann erteilt er im Rahmen des Bezahlprozesses ein SEPA-Basis-Mandat. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 1 Tag nach Rechnungsdatum (Bestelldatum). Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Ein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels besteht nicht.

18.4. Der Vertragspartner hat gegebenenfalls jene Kosten, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von ihm falsch übermittelter Daten entstehen, zzgl. einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,00 EUR zu tragen.

18.5. Die Bereitstellung der Zugangsmöglichkeit zu kostenpflichtigen Diensten erfolgt zu den dem gewählten Nutzungsmodell entsprechenden Nutzungskosten (Gesamtpreis). Dieser Gesamtpreis für einen Abrechnungszeitraum wird unabhängig davon fällig, ob und wie der Vertragspartner das Angebot nutzt.

18.6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch die AMBOSS GmbH anerkannt wurden. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.

18.7. Die AMBOSS GmbH ist verantwortlich für den Zahlungsverkehr über die Webseite und führt die Transaktionen ausschließlich über SSL-gesicherte Verbindungen durch.

19. Unentgeltliche Nutzung

19.1. In Fällen, in denen die Nutzung kostenpflichtiger Dienste unentgeltlich erfolgt (z.B. im Rahmen von Test- oder Sonderaktionen), steht unter Umständen nur ein begrenzter Funktionsumfang zur Verfügung. Ein Anspruch auf dauerhafte Nutzung wird in diesen Fällen nicht begründet. Die AMBOSS GmbH behält sich in diesen Fällen zudem das Recht vor, den Funktionsumfang jederzeit zu beschränken. Abweichend von Ziffer 19 sind im Falle der unentgeltlichen Nutzung beide Vertragsparteien dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen zu beenden.

19.2. Nach Ablauf der kostenlosen Nutzungszeit bleibt der Zugang zu AMBOSS bestehen. Es gelten die Bestimmungen für AMBOSS-Nutzungsberechtigte gemäß Teil A dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

20. Laufzeit und Kündigung bei kostenpflichtigen Diensten

20.1. Die Laufzeit des jeweiligen Nutzungsvertrages über Dienste richtet sich nach dem gewählten Nutzungsmodell. Die Laufzeit des Nutzungsvertrages beginnt mit der Freischaltung des Nutzungsberechtigtenkontos zur Nutzung des jeweiligen kostenpflichtigen Dienstes und endet nach Ablauf der im Nutzungsmodell vorgesehenen Zeitspanne. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit endet die Berechtigung, den jeweiligen kostenpflichtigen Dienst zu nutzen. Das persönliche Nutzungsberechtigtenprofil auf AMBOSS bleibt bestehen und steht dem Vertragspartner unentgeltlich zur Verfügung.

20.2. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspartei vorsätzlich gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und dadurch Interessen und Rechtsgüter des anderen Teils erheblich verletzt. Seitens der AMBOSS GmbH liegt ein Grund zur außerordentlichen Kündigung insbesondere dann vor, wenn

  • der Vertragspartner mit einer fälligen Zahlung nach Erhalt einer Zahlungserinnerung oder Mahnung länger als 10 Werktage in Verzug gerät,
  • die AMBOSS GmbH den Betrieb dauerhaft einstellt oder
  • der Vertragsgegenstand oder die AMBOSS GmbH wegen der Durchführung dieses Vertrages außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen unterliegen sollte.

20.3. Die außerordentliche Kündigung ist fristlos möglich. Die Kündigung kann nur in schriftlicher Textform, etwa per E-Mail oder Brief, erfolgen.

20.4. Im Falle der außerordentlichen Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Nutzungsentgelte.

20.5. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von den vorstehend geregelten Kündigungsrechten unberührt.