Zusammenfassung
Berufserkrankungen der Haut sind sehr häufig und lassen sich in maligne und benigne Pathologien unterteilen. Bei den benignen Erkrankungen ist hier neben der Akne (Chlorakne) und dem Kontaktekzem insb. für Mitarbeitende des Gesundheitssystems die Latexallergie zu nennen. Aufgrund der sehr häufigen Sensibilisierung durch gepuderte Gummihandschuhe (Inhalation der „aufgestäubten“ Latexpartikel) sind entsprechende Handschuhe seit 1998 verboten und vom Arbeitgeber durch ungepuderte Alternativen zu ersetzen. Zusätzlich können z.B. durch berufliche Exposition gegenüber UV-Strahlung oder chemischen Noxen wie Teer oder Pech maligne Erkrankungen (z.B. Plattenepithel- oder Basalzellkarzinome) hervorgerufen werden.
Allgemein
- Häufigste Ursache angezeigter Berufserkrankungen
- Ausreichend für die Anzeige einer Hautkrankheit ist „die vermutete Möglichkeit“ – nicht „der begründete Verdacht“ wie für alle übrigen Berufskrankheiten
- Anerkennungsvoraussetzung für benigne Erkrankungen: Nach Ausheilen Auftreten von mind. 2 Rezidiven
Benigne Erkrankungen
Akne
- U.a. Chlorakne durch chlorierte Kohlenwasserstoffe
- Siehe auch: Erkrankungen durch chlorierte und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
Kontaktekzem (sehr häufig)
- Gefährdete Berufsgruppen
- Friseur:innen (u.a. Phenylendiamin aus Haarfarben)
- Heilberufe (Desinfektionsmittel, Gummihandschuhe)
- Personen auf Baustellen und in der Lederverarbeitung (u.a. Chromverbindungen in Zement und Gerbstoffen)
- Metallindustrie, beruflicher Umgang mit Farben (Cobalt)
- Siehe auch: Kontaktekzem
- Vorgehen bei V.a. Berufskrankheit [1]
- Kriterien
- Schweres oder mehrfach rezidivierendes Kontaktekzem
- Berufsbedingt häufig Feuchtarbeit, Hautkontakt mit chemischen Irritanzien oder physikalische Einwirkungen
- Vorgehen bei Verdacht: BK-Anzeige Nr. 5105 erstatten und Hautarztbericht ausfüllen (Erstbericht; siehe unter: Tipps & Links)
- Vorgehen nach Anerkennung bei Wiedervorstellungen: Hautarztbericht ausfüllen (Verlaufsbericht; siehe unter: Tipps & Links)
- Kriterien
Soforttypreaktion
- Latexallergie
- Häufiger Auslöser: Naturlatex (insb. in Gummihandschuhen)
- 5–10% aller Mitarbeitenden im Gesundheitswesen betroffen
- Urtikaria im Kontaktbereich, aber auch Rhinitis und Asthma durch Aufwirbelung des Allergens
- Kreuzallergie zu tropischen Früchten (z.B. Avocado und Bananen), Kastanien, Kartoffeln und Tomaten
- Gepuderte Latexhandschuhe sind seit 1998 verboten und sollten vom Arbeitgeber gegen allergenarme, ungepuderte Alternativprodukte ausgetauscht werden
- Folgen
- Urtikaria bis anaphylaktischer Schock
- Siehe auch: Soforttyp-Allergie (Typ-I-Reaktion): Vor allem Rhinitis, Bronchospasmus (Dyspnoe), anaphylaktischer Schock
- Maßnahmen
- Wichtigste Maßnahme: Expositionskarenz
- Anerkennung als Berufserkrankung
- Allergische Erkrankungen der Haut (Nr. 5101)
- Allergische Erkrankungen der Atemwege (Nr. 4301)
- Häufiger Auslöser: Naturlatex (insb. in Gummihandschuhen)
Maligne Erkrankungen
- Chemische Auslöser: U.a. Anthracen, Pech, Rohparaffin, Ruß, Teer
- Gefährdete Berufsgruppen: Personen im Straßenbau, Schornsteinfeger:innen
- Verlauf: Zunächst meist Teer- und Pechwarzen → Karzinome
- UV-Strahlung
- Erhöhtes Risiko für Plattenepithelkarzinome der Haut
- Gefährdete Berufsgruppen: U.a. Personen auf Baustellen, in der Landwirtschaft sowie Seeleute