Zwangseinweisung Unterbringung nach öffentlich-rechtlichen Landesgesetzen, Unterbringung nach PsychKG

Unterbringung einer Person gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Klinik in einer meist geschützten Station. Für eine Zwangseinweisung ist ein ärztliches Zeugnis erforderlich, in dem die akuten Eigen- und/oder Fremdgefährdungsaspekte aufgrund einer psychischen Erkrankung benannt werden müssen. Es handelt sich zunächst immer um eine vorläufige Unterbringung, die nachträglich durch einen Amtsrichter bestätigt werden muss. Die Unterbringungsdauer wird durch eine:n Richter:in festgelegt und beträgt max. 6 Wochen.