Zusammenfassung
Bei Mumps handelt es sich um eine durch das Mumpsvirus ausgelöste und durch Tröpfcheninfektion verbreitete hochansteckende Infektionskrankheit, die hauptsächlich Kinder im Alter von 2 bis 15 Jahren betrifft. Als typisches Symptom zeigt sich bei einem Teil der Betroffenen eine erst einseitige und im Verlauf meist beidseitige Parotitis mit charakteristischer schmerzhafter teigiger Schwellung der Speicheldrüsen bei leichtem Fieber. Der Übergang vom Gesicht zum Hals ist oft ausgeprägt geschwollen, gelegentlich stehen die Ohrläppchen ab. Darüber hinaus kann das Mumpsvirus zu Pankreatitis, Orchitis, seröser Meningitis, Meningoenzephalitis und anderen selteneren Manifestationen führen. Zeugungsunfähigkeit und bleibende Hörschäden sind seltene gefürchtete Komplikationen. Bei gut der Hälfte der Betroffenen verläuft Mumps asymptomatisch oder geht lediglich mit Zeichen eines leichten grippalen Infekts einher. Seit Einführung der Impfung ist die Inzidenz deutlich rückläufig. Eine spezifische Therapie existiert nicht. Der beste Schutz ist die Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Mumps, Masern und Röteln (sowie ggf. Varizellen). Nach durchgemachter Erkrankung besteht lebenslange Immunität.
Epidemiologie
Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die epidemiologischen Daten auf Deutschland.
Ätiologie
- Erreger: Mumps-Virus (behülltes RNA-Virus) aus der Familie der Paramyxoviridae
- Übertragung via Tröpfcheninfektion
- Kontagiosität des Speichels hoch
- Betroffene sind 7 Tage vor und bis 9 Tage nach Krankheitsbeginn (Parotisschwellung) ansteckend
Auch asymptomatische Verläufe sind infektiös!
Pathophysiologie
- Eintritt über Nasen-Rachenraum → Virusvermehrung in den Schleimhäuten und Lymphknoten → Virämie und sekundäre Infektion von Speicheldrüsen (v.a. Parotis) → weitere Ausbreitung (Tränen-, Schild- und Brustdrüsen, Pankreas, Testes, Ovarien, Nervensystem) möglich
Symptomatik
- Inkubationszeit: 12–25 Tage
- 50% der Infizierten asymptomatisch oder nur Zeichen eines grippalen Infekts
- Klassische Manifestation: Sialadenitis
- v.a. Glandula parotis, aber auch andere Drüsen
- Zuerst einseitige, im Verlauf meist beidseitige Schwellung der Ohrspeicheldrüsen
- Ggf. Rötung um Ductus Parotideus
- Ggf. abstehendes Ohr, Kauschmerzen
- Fieber, Allgemeinzustand↓
Diagnostik
- Klinische Diagnose
- Erregernachweis
- Akute Erkrankung
- Ungeimpfte bzw. serologisch Naive: Nachweis von IgM-Antikörpern
- RT-PCR-Diagnostik aus Rachenabstrich oder Urin
- Im Verlauf: IgG-Titer-Vergleich innerhalb von 10–14 Tagen
- Bei Meningitis: Nachweis einer lymphozytären Pleozytose im Liquor, nach 2–3 Wochen Nachweis von oligoklonalen Mumpsantikörpern im Liquor
- Akute Erkrankung
Differenzialdiagnosen
- Schwellung der Parotis
- Sialadenose
- Akute eitrige Sialadenitis
- Sialolithiasis
- Parotistumor
- Differenzialdiagnose der Komplikationen
- Hodentorsion
- Meningitis anderer Genese
AMBOSS erhebt für die hier aufgeführten Differenzialdiagnosen keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Komplikationen
- Pankreatitis
- Erbrechen, Übelkeit, Oberbauchschmerzen
- Lipase↑
- Orchitis („Mumpsorchitis“)
- Häufigkeit: etwa 20–30% der Fälle bei Erkrankung in der Pubertät, sonst seltener
- Starke Schwellung des Hodens, oft einseitig (ggf. im Verlauf beidseitig), druckschmerzhaft!
- Kann zur Atrophie und selten zur Unfruchtbarkeit führen
- Seröse Meningitis
- Häufigkeit: 5–10%
- Meist blander Verlauf
- Meningoenzephalitis (selten)
- Bewusstseinsstörung, epileptische Anfälle
- Neurologische Ausfälle: Hirnnervenlähmung, Hemiplegien, sehr selten Innenohrschwerhörigkeit
Es werden die wichtigsten Komplikationen genannt. Kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Prognose
- Bei komplikationslosem Verlauf gute Prognose, nur selten chronischer Verlauf
- Mögliche Folgeschäden von den Komplikationen abhängig
Prävention
Mumps-Impfung [1][2]
Die STIKO empfiehlt allen Kindern (im Alter von 11 Monaten bis 17 Jahren) die Grundimmunisierung gegen Mumps als Standardimpfung (siehe auch: STIKO-Impfkalender ). Da die Mumps-Impfung nur in Kombination mit einer Masern- und Röteln-Impfung (als MMR-/MMRV-Impfung) möglich ist, wird sie von der seit 2020 geltenden Masern-Impfpflicht eingeschlossen (siehe: Masernschutzgesetz).
- Impfstoff
- Lebendimpfstoff in Kombination mit Masern, Röteln (MMR) und ggf. Varizellen (MMRV)
- Ein monovalenter Impfstoff gegen Mumps ist in Deutschland nicht mehr verfügbar
- Siehe auch: Mumps-Impfstoff
- Grundimmunisierung: 2 Impfdosen im Alter von 11 und 15 Monaten
- Für die 1. Impfung wird die Gabe des MMR-Impfstoffs mit gleichzeitiger Varizellen-Impfung (an verschiedenen Körperstellen) empfohlen
- Für die 2. Impfung kann die Gabe des MMRV-Impfstoffs erfolgen
- Bei angestrebter schneller Immunisierung: Zweitimpfung nach 4 Wochen möglich (zeitlicher Mindestabstand)
- Erfolgt die 1. Impfung (insb. zum Schutz vor Masern) vor dem Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung schon ab einem Alter von 9 Monaten, sollte die 2. Impfung im Alter von 12–14 Monaten durchgeführt werden (Mindestabstand zur Erstimpfung: 4 Wochen)
- Nachholimpfung
- Personen <18 Jahre: Zwei Impfdosen mit MMRV-Impfstoff im Abstand von 4–6 Wochen
- Personen ≥18 Jahre: Nur berufsbedingte Impfung (s.u.)
- Berufsbedingte Impfung: Zweimalige MMR(V)-Impfung bei nach 1970 geborenem Personal
- In Gemeinschaftseinrichtungen/-unterkünften
- In Ausbildungseinrichtungen für junge Erwachsene
- Im Gesundheitsdienst
Postexpositionsprophylaxe bei Mumps[1]
- Postexpositionelle Impfung (aktive Immunisierung)
- Indikation: Immunkompetente Personen ohne Impfung, mit unklarem oder unvollständigem Impfstatus
- Einmalige aktive Immunisierung, möglichst 3 (max. 5) Tage nach Kontakt, optimalerweise mit dem MMR-Impfstoff
- Im Verlauf Vervollständigung der Grundimmunisierung entsprechend den Empfehlungen
- Postexpositionelle Riegelungsimpfung: Aktive Immunisierung aller ungeimpften bzw. nur einmal geimpften und nie erkrankten Personen in Gemeinschaftseinrichtungen, um die weitere Verbreitung des Erregers zu unterbinden
Weitere Maßnahmen
- Ausschluss aus Gemeinschaftseinrichtungen
- Erkrankte: Für mind. 5 Tage bzw. bis zum Abklingen der Symptome
- Kontaktpersonen: Für 18 Tage (mittlere Inkubationszeit), bis kein Übertragungsrisiko mehr besteht
- Nicht erforderlich
- Bei vorhandenem Impfschutz
- Nach durchgemachter Krankheit
- Nach erfolgter postexpositioneller Impfung (Riegelungsimpfung)
- Nicht erforderlich
- Ein schriftliches ärztliches Attest zur Wiederzulassung ist nicht erforderlich
- Im Krankenhaus: Isolierung von Erkrankten
Meldepflicht
- Arztmeldepflicht nach § 6 IfSG
- Namentliche Meldepflicht bei Verdachts-, Krankheits- oder Todesfällen
- Labormeldepflicht
- Nach § 7 IfSG: Namentliche Meldepflicht bei Erregernachweis
- Nach ThürIfKrMVO (nur in Thüringen ): Namentliche Meldepflicht bei Erregernachweis, auch ohne Hinweis auf eine akute Infektion
- Meldepflicht für Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 und § 34 (6) IfSG
- Namentliche Meldepflicht bei Verdachts- und Krankheitsfällen
Meditricks
In Kooperation mit Meditricks bieten wir durchdachte Merkhilfen an, mit denen du dir relevante Fakten optimal einprägen kannst. Dabei handelt es sich um animierte Videos und Erkundungsbilder, die auf AMBOSS abgestimmt oder ergänzend sind. Die Inhalte liegen meist in Lang- und Kurzfassung vor, enthalten Basis- sowie Expertenwissen und teilweise auch ein Quiz sowie eine Kurzwiederholung. Eine Übersicht aller Inhalte findest du im Kapitel „Meditricks“. Meditricks gibt es in unterschiedlichen Paketen – für genauere Informationen empfehlen wir einen Besuch im Shop.
Mumps
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Kodierung nach ICD-10-GM Version 2025
- B26.-: Mumps
- Inklusive: Infektiöse Parotitis, Parotitis epidemica
- B26.0†: Mumps-Orchitis (N51.1*)
- B26.1†: Mumps-Meningitis (G02.0*)
- B26.2†: Mumps-Enzephalitis (G05.1*)
- B26.3†: Mumps-Pankreatitis (K87.1*)
- B26.8: Mumps mit sonstigen Komplikationen
- B26.9: Mumps ohne Komplikation
- Mumps o.n.A., Mumps-Parotitis o.n.A.
Quelle: In Anlehnung an die ICD-10-GM Version 2025, BfArM.