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Artifizielle Störungen

Letzte Aktualisierung: 24.11.2023

Abstracttoggle arrow icon

Bei den artifiziellen Störungen fallen Betroffene durch wissentliches Erzeugen oder Vortäuschen von körperlichen und/oder psychischen Symptomen auf. Die Symptombildung erfolgt überwiegend absichtlich, wobei keine bewusste Motivation besteht. Werden Krankheitssymptome bei Kindern vorgetäuscht/induziert, spricht man vom Münchhausen-by-proxy-Syndrom, das als medizinische Kindesmisshandlung im Kapitel Kinderschutzmedizin aufgeführt wird.

Symptome/Kliniktoggle arrow icon

Artifizielle Störungen sind durch das absichtliche Erzeugen oder Vortäuschen von Symptomen gekennzeichnet.

Diagnostische Kriterien nach ICD-10toggle arrow icon

Für Informationen zur ICD-11 (deutsche Entwurfsfassung) siehe: Tipps & Links

Diagnostische Kriterien der artifiziellen Störung nach ICD-10 [2]
A
  • Anhaltende Verhaltensweisen, mit denen Symptome erzeugt oder vorgetäuscht werden und/oder
  • Selbstverletzungen, um Symptome herbeizuführen
B
  • Es kann keine äußere Motivation gefunden werden (bspw. finanzielle Entschädigung, Flucht vor Gefahr)
C
  • Ausschluss einer gesicherten körperlichen oder psychischen Störung, die die Symptome erklären könnte

Kodierung nach ICD-10-GM Version 2023toggle arrow icon

  • F68.1: Artifizielle Störung [absichtliches Erzeugen oder Vortäuschen von körperlichen oder psychischen Symptomen oder Behinderungen]
    • Durch Institutionen wandernder Patient [peregrinating patient]
    • Hospital-hopper-Syndrom
    • Münchhausen-Syndrom
    • Exklusive: Dermatitis factitia (L98.1), Vortäuschung von Krankheit (mit offensichtlicher Motivation) (Z76.8)

Quelle: In Anlehnung an die ICD-10-GM Version 2023, DIMDI.

Quellentoggle arrow icon

  1. Schneider: Facharztwissen Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie. Springer 2017, ISBN: 978-3-662-50344-7.
  2. WHO - World Health Organization: Taschenführer zur ICD-10-Klassifikation psychischer Störungen. 9. Auflage Hogrefe 2019, ISBN: 978-3-456-85992-7.

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