Abstract
Bei den artifiziellen Störungen fallen Betroffene durch wissentliches Erzeugen oder Vortäuschen von körperlichen und/oder psychischen Symptomen auf. Die Symptombildung erfolgt überwiegend absichtlich, wobei keine bewusste Motivation besteht. Werden Krankheitssymptome bei Kindern vorgetäuscht/induziert, spricht man vom Münchhausen-by-proxy-Syndrom, das als medizinische Kindesmisshandlung im Kapitel Kinderschutzmedizin aufgeführt wird.
Symptome/Klinik
Artifizielle Störungen sind durch das absichtliche Erzeugen oder Vortäuschen von Symptomen gekennzeichnet.
- Häufige Handlungen, u.a. [1]
- Heimliche Manipulation an Wunden, Körperteilen und -funktionen
- Vortäuschung neurologischer Ausfälle wie Lähmungen
- Erzeugung hypoglykämischer Zustände mittels Insulinzufuhr
- Motiv(ation) [1]
- Unbewusst
- Krankenrolle einnehmen bzw. Behandlung erhalten
- Siehe auch: Abgrenzung funktioneller Körperbeschwerden von Simulation, Aggravation, Verdeutlichungstendenz, artifiziellen Störungen sowie Dissimulation
- Häufige Komorbiditäten, u.a. [1]
- Sonderformen [1]
- Münchhausen-Syndrom
- „Wandern“ von Klinik zu Klinik
- Erfindung einer umfangreichen Krankengeschichte
- Münchhausen-by-proxy-Syndrom
- Münchhausen-Syndrom
Diagnostische Kriterien nach ICD-10
Für Informationen zur ICD-11 (deutsche Entwurfsfassung) siehe: Tipps & Links
Diagnostische Kriterien der artifiziellen Störung nach ICD-10 [2] | |
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Kodierung nach ICD-10-GM Version 2023
- F68.1: Artifizielle Störung [absichtliches Erzeugen oder Vortäuschen von körperlichen oder psychischen Symptomen oder Behinderungen]
- Durch Institutionen wandernder Patient [peregrinating patient]
- Hospital-hopper-Syndrom
- Münchhausen-Syndrom
- Exklusive: Dermatitis factitia (L98.1), Vortäuschung von Krankheit (mit offensichtlicher Motivation) (Z76.8)
Quelle: In Anlehnung an die ICD-10-GM Version 2023, DIMDI.